Photovoltaik Anlagen – wird eine Absturzsicherung benötigt?
Ja! Die aktuellen Normen besagen, dass sowohl während der Montage wie auch während dem Betrieb der Photovoltaik Anlage (PVA), eine Absturzsicherung vorhanden sein muss.
Gemäss der Richtlinien der SUVA und der Gebäudehülle Schweiz, werden Dächer mit einer PVA der Ausstattungsklasse 2 zugeordnet. Dies bedeutet, dass eine Absturzsicherung vorgesehen werden muss, welche den ganzen Dachgefahrenbereich abdeckt.
Bei Absturzunfällen auf einem Dach mit einer PVA ohne Absturzsicherung sind aufgrund der einfachen Kausalhaftung zuerst die Werkeigentümer haftbar (OR 58). Die Planer und Unternehmer haften im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht den gefahrlosen Unterhalt des Daches und seiner Installationen korrekt zu planen und zu gewährleisten.
Repapress bietet geprüfte Lösungen im Bereich der Absturzsicherung für alle Arten von PVA-Unterkonstruktionen, Dacharten und Dachgeometrien an. Alle Repapress Absturzsicherungen sind europäisch zertifiziert und erfüllen die aktuellen Normen und Vorgaben für Sicherheitssysteme gegen Absturz.
Projekt Triemlispital Zürich
Als Absturzsicherung wurde die zertifizierte Primeline in Kombination mit Stehfalzhalterungen eingesetzt. Die Montage der 200m Absturzsicherung / Seilanlage erfolgte ohne Perforation der Dachhülle.
Dank der modularen Einsatzmöglichkeit, konnte die Absturzsicherung dem Layout der Photovoltaik Anlage perfekt angepasst werden.
Die überfahrbaren Halterungen garntieren den Anwendern den maximalen Komfort.
Repapress Seilanlagen werden mit 2-Rollengleiter ausgestattet. Diese speziellen Gleiter reduzieren den Wiedestand des Läufers auf dem Stahlseil. Der Anwender kann sich somit frei bewegen ohne den Gleiter speziell mitführen zu müssen.
PrimeLine - die TopClass der Absturzsicherung!
Fragen bezüglich Absturzsicherungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen können Sie ohne jegliche Verpflichtung an solar@repapress.ch senden.