Absturzsicherung Auf PV-Anlagen - Anwendungen

Absturzsicherung Auf PV-Anlagen - Anwendungen

Absturzsicherung auf Photovoltaik Anlagen – sind diese wirklich notwendig?
Photovoltaik Anlagen – wird eine Absturzsicherung benötigt?

 

Ja! Die aktuellen Normen besagen, dass sowohl während der Montage wie auch während dem Betrieb der Photovoltaik Anlage (PVA), eine Absturzsicherung vorhanden sein muss.
Gemäss der Richtlinien der SUVA und der Gebäudehülle Schweiz, werden Dächer mit einer PVA der Ausstattungsklasse 2 zugeordnet.  Dies bedeutet, dass eine Absturzsicherung vorgesehen werden muss, welche den ganzen Dachgefahrenbereich abdeckt.

 

Bei Absturzunfällen auf einem Dach mit einer PVA ohne Absturzsicherung sind aufgrund der einfachen Kausalhaftung immer zuerst die Werkeigentümer haftbar (OR 58). Die Planer und Unternehmer wiederum sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht angehalten, die Sicherheitssysteme so zu planen und einzurichten, dass der Unterhalt des Daches und seiner Installationen gefahrlos und sicher vorgenommen werden kann.

 

Repapress bietet geprüfte Lösungen im Bereich der Absturzsicherung für alle Arten von PVA-Unterkonstruktionen, Dacharten und Dachgeometrien an. Alle Repapress Absturzsicherungen sind europäisch zertifiziert und erfüllen die aktuellen Normen und Vorgaben für Sicherheitssysteme gegen Absturz.

 

Fragen bezüglich Absturzsicherungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen können Sie ohne jegliche Verpflichtung an solar@repapress.ch senden.

Weitere Referenzen