Revision und Kontrolle
Wie lange ist es her, dass Ihr Rückhaltesystem oder Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz das letzte Mal fachkundig überprüft wurde?
Die Intervalle der Revisionen und Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben. Gemäss der BGR 198 Kapitel 8.2 und der EN 795 / EN 365 sind Rückhaltesysteme nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, einer Kontrolle durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Um diesen Pflichten nachzukommen und zu jederzeit ein sicheres Arbeiten gewährleisten zu können, unterstützen wir Sie gerne und garantieren Ihnen somit die Funktionstüchtigkeit und den einwandfreien Zustand Ihrer Rückhaltsysteme sowie Ihrer PSAgA.
In unserem Service Center werden Höhensicherungsgeräte, Abseil- und Rettungsgeräte, Auffanggurte und vieles mehr, kontrolliert und revidiert.
Zudem führen wir für Sie die jährlich wiederkehrende Überprüfung von Rückhaltesystemen mit schriftlicher Aufzeichnung durch.
Schnelligkeit und Qualität stehen an erster Stelle. So erhalten Sie Ihre Ausrüstungsgegenstände zur Weiterverwendung in kurzer Zeit wieder zurück.
Der Werkeigentümer (z.B. Eigentümer eines Hauses) haftet nach OR Art. 58 Abs 1 für den Schaden, der infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts seines Gebäudes oder eines anderen Werkes verursacht wird. Es handelt sich dabei um eine sogenannte einfache Kausalhaftung, da der Werkeigentümer für den durch sein mangelhaftes Werk verursachten Schaden auch dann haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft.
- Ein Haftungsausschluss ist bei Kausalhaftung nicht möglich.
- Planer und Unternehmer sind solidarhaftend.
Gemäss VUV und Stand der Technik (SUVA Merkblätter), benötigen Dächer mit technischen Geräten, wie z.B. PV-Anlagen eine Absturzsicherung mit Rückhalt.
Die Freigabe der Absturzsicherungsanlage muss durch einen autorisierten Sachkundigen erfolgen.
Dabei wird die Anlage zertifiziert und die entsprechende Dokumentation wird dem Betreiber und/oder Eigentümer ausgehändigt.
Der Werkeigentümer oder ggf. Betreiber, ist für den regelmässigen Unterhalt der Absturzsicherungsanlage verantwortlich.
Die für die rechtliche Freigabe der Anlage sowie die Übergabe der Anlagendokumente an den Werkeigentümer/Betreiber nötigen Informationen können hier online erfasst werden.
Bitte senden Sie uns die nötigen Daten rechtzeitig zu – zwingend aber vor der abschliessenden Montage der Seilanlage.